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Mietbedingungen für Motorräder
In den Mietbedingungen und Mietverträgen wird ausschliesslich die männliche Form „Mieter“ bzw. „Fahrer“ verwendet. Diese Bezeichnung schliesst selbstverständlich die jeweiligen weiblichen Formen gleichberechtigt mit ein. Vorliegende Mietbedingungen sind integraler Bestandteil jedes Mietvertrages zwischen „Bad Hog Customising GmbH“ (Vermieter) und dem Mieter, mit welchem ein Motorrad vermietet wird.
Fahrzeugübergabe
Das Fahrzeug wird in einem einwandfreien, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend und in sauberem Zustand übergeben. Das Fahrzeug ist bei der Übergabe vollgetankt. Kleinere Mängel werden bei der Fahrzeugübergabe in einem Übergabeprotokoll festgehalten. Dieses bildet die Grundlage für die Abrechnung anlässlich der Rückgabe des Fahrzeuges.
Mietdauer
Die Mietmindestdauer beträgt 1 Tag, und die Mietdauer wird pro Tag abgerechnet. Ein Tag dauert grundsätzlich 24 Stunden und beginnt mit der Übergabe des Motorrades, welche ohne anderslautende Vereinbarung während der Öffnungszeiten stattfindet. Für längere Mieten und Wochenenden können abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Es gelten grundsätzlich die Regelungen in der zum Vertragsabschluss gültigen Preisliste. Rücknahmezeiten sind ausserdem im Mietvertrag festgehalten.
Stornierung / Rücktritt
Bei Reservationen für Tagesmieten ist ein kurzfristiger Rücktritt wegen schlechten Wetters in gegenseitiger Absprache möglich. In allen anderen Fällen ist eine Rücktrittsgebühr von CHF 200 geschuldet, falls die Stornierung weniger als zwei Werktage vor dem reservierten Mietbeginn erfolgt. Nicht-Erscheinen gilt ebenfalls als kurzfristige Stornierung.
Fahrberechtigung und Ausweise
Bei Antritt der Miete ist in jedem Fall ein für die entsprechende Kategorie gültiger Fahrausweis (Führerschein) vorzuweisen. Der Mieter ist damit einverstanden, dass sein Ausweis für den Abschluss des Mietvertrages registriert wird. Es wird eine Fotokopie erstellt, welche 1 Jahr lang aufbewahrt wird. Soll das Fahrzeug einem weiteren Fahrer überlassen werden, so muss dieser auf dem Mietvertrag namentlich aufgeführt sein. Ein solcher Zweitfahrer muss seinen gültigen Fahrausweis ebenfalls registrieren lassen. Ohne diese Registrierung ist das Führen des Fahrzeuges nicht gestattet.
Mietpreise und Leistungen
Der voraussichtliche Mietpreis ist im Voraus zu bezahlen, entweder in bar, oder auf genanntes Bankkonto. Die Mietpreise unterscheiden sich nach Modell und Nachfrage, die Richtpreise sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen. Verbindlich ist jedoch ausschliesslich der auf dem Mietvertrag festgehaltene Preis. Der Mietpreis schliesst eine Kasko-Versicherung, mit einem Selbstbehalt von CHF 1‘000 ein. Nicht inbegriffen ist Pannenhilfe und nötigenfalls die Kosten für die Rückführung eines defekten Motorrades an den Mietstandort. Pro Tag der Mietdauer sind 300 Kilometer inbegriffen. Mehrkilometer werden zu CHF 0.40 pro Kilometer abgerechnet. Der Mietpreis deckt sämtliche Betriebskosten mit Ausnahme des Treibstoffes. Die Schweizer Autobahn Vignette ist vorhanden. Sollten während einer längeren Mietdauer Kosten für Reifen oder Unterhaltsarbeiten anfallen, so werden diese bei Vorlage einer Quittung erstattet. Für alle Reparaturkosten über CHF 100 ist eine vorgängige Kostengutsprache durch den Vermieter erforderlich. Reparaturen während der Miete sollen, wenn immer möglich, von der nächstgelegenen Markenvertretung ausgeführt werden (ausgenommen Reifen). Für einen Reifenwechsel ist ebenfalls eine vorgängige Kostengutsprache mit dem Vermieter notwendig.
Kaution
Die Mietkaution ist CHF 1‘000 und ist in bar und im Voraus zu bezahlen.
Versicherung und Selbstbehalt
Der Mieter ist selber für seine Unfallversicherung verantwortlich und hat auch für einen ausreichenden Versicherungsschutz eines allfälligen Mitfahrers (Sozius) zu sorgen. Versicherungsleistungen der Kaskoversicherung können gekürzt werden, wenn das Fahrzeug nicht sachgemäss, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und entsprechend dieser Mietbedingungen genutzt wird. Kürzungsgründe sind Fahren in angetrunkenem Zustand oder unter Drogeneinfluss sowie massive Missachtung von Geschwindigkeitsvorschriften. Es gelten in jedem Fall die Vertragsbedingungen der Versicherung. Im Fall der Kürzung von Versicherungsleistungen haftet der Mieter auch über die Höhe des Selbstbehaltes hinaus selber. Es besteht ein Selbstbehalt von CHF 1‘000.
Fahrzeugnutzung
Das Fahrzeug darf nur für den vorgesehenen Zweck genutzt werden. Und das Fahrzeug wird in der Schweiz benutzt. Die Teilnahme an Rennveranstaltungen und Veranstaltungen ähnlicher Art ist nicht gestattet. Das Fahrzeug ist sorgfältig zu behandeln. Kettenantriebe sind bei mehrtägigen Mieten täglich zu schmieren. Es wird empfohlen, über Nacht abgestellte Fahrzeuge mit einer zusätzlichen Diebstahlsicherung (Schliesskette oder ähnliches) zu versehen. Die Niveaustände für Öl und Wasser sowie der Reifendruck müssen täglich überprüft werden. Der Vermieter behält sich vor, übermässigen Verschleiss – insbesondere Reifenverschleiss durch Burnouts und ähnliche Übungen – in Rechnung zu stellen.
Strassenverkehrsordnung und gesetzliche Bestimmungen
Der Fahrer ist für das Einhalten der Strassenverkehrsordnung und anderen gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich (auch im Ausland). Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, bei einem Verstoss den Behörden die Identität des Fahrers bekannt zu geben. Nachträglich (nach Mietende) eintreffende Bussen werden an den Mieter weitergeleitet.
Auslandfahrten
Fahrten ins europäische Ausland an die Länder welche an die Schweiz angrenzen sind erlaubt müssen jedoch auf dem Mietvertrag im Voraus festgehalten sein.
Verlängerung des Mietverhältnisses
Die Verlängerung eines laufenden Mietverhältnisses ist möglich, bedarf aber der Rücksprache mit dem Vermieter. Die Verlängerung wird gewährt, wenn keine Folgereservation besteht und wenn keine geplanten Wartungsarbeiten anstehen.
Fahrzeugrückgabe
Das Fahrzeug muss vollgetankt zurückgegeben werden. Muss es durch den Vermieter aufgetankt werden, erfolgt eine Verrechnung gemäss Mietvertrag. Für das Betanken eines Fahrzeuges durch den Vermieter wird der aktuelle Benzinpreis (Shell Schmerikon) mit einem Zuschlag von CHF 10.00 verrechnet. Schäden am Fahrzeug sind unaufgefordert zu melden. Diese werden dem Mieter bis zur Höhe des Versicherungsselbstbehaltes in Rechnung gestellt. Bei der Fahrzeugrückgabe erfolgen auch die Abrechnung von Mehrkilometern und gegebenenfalls die Abrechnung wegen übermässiger Abnutzung. Es ist auch möglich das Fahrzeug ausserhalb der Öffnungszeit zurück zu bringen. In diesem Fall erklärt sich der Mieter mit seiner Unterschrift auf dem Mietvertrag mit der von dem Vermieter vorgenommenen Schlussabrechnung vorsorglich einverstanden. Verspätete Fahrzeugrückgabe wird mit 20 Franken pro Stunde berechnet.
Zubehör
Zubehör, namentlich Koffer und Extra-Schlösser, welches mit dem Motorrad abgegeben wird, steht dem Mieter zur Nutzung zur Verfügung. Verlust oder Verbrauch werden nach aktuellem Preis für gleichwertigen Ersatz oder gemäss Preisliste verrechnet.
Bad Hog Customising GmbH
Uznabergstr. 1, 8730 Uznach
+41 (0) 79 486 00 77
Version, 1.1/2013